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detebe-Scheibe

Das Gericht von de.talk.bizarre

detebe-Scheibe

Die Leitsätze des Gerichts

"Schuldig, schuldig, schuldig!"

"Jedem Angeklagten seine angemessene Strafe!"

"Angeklagte haben ein Recht auf eine angemessen lange Prozeßdauer!"

Kommentar von Staatsanwalt Sponbiel:
Hui. Das sieht aber nach einem extrem gerechten und fairen
Verfahren aus. Einen so guten Richter haben die Angeklagten hier
noch nie gehabt.

Die Verfahren an diesem Gericht verlaufen fair.
Fair im Sinne von detebe, nicht fair im Sinne von fair.

Solange kein Gerichtsurteil dagegen spricht, ist eine Tat in detebe als rechtmäßig anzusehen.

Ergänzung von Stefan Soher, 03.01.00 in <ae0p7s4equ9od6iq7uk7ne2l9598khs0r3@logos.atgt;:
Es ist aber nicht strafbar, absurden Unsinn zu reden, solange es der WF dient.

Zur Zusammenarbeit von Staatsanwalt und Richter machten Henning Sponbiel und Stefan Soher am 01.11.99 folgende Beobachtung, nachzulesen in Message-ID: <7vkrf5$6k3q$5@fu-berlin.de>:
Erfahrungsgemäß machen Richter nie das, was die Staatsanwaltschaft vorschlägt. -
Dieses kleine Ritual gehört zu den lieb gewordenen Gewohnheiten, die einen funktionierenden Justizapparat davon abhalten, in langweiliger Gleichförmigkeit zu versinken.

Die Ernennung zum detebe-Richter erfolgte am 08.08.98 in Message-ID <35dd1720.9334045@news.netcologne.de> durch EB Sponbiel.

Weitere Leitsätze:

Jeder ist schuldig, egal was bewiesen wird.
Manfred H. Winter, 02.02.00

Es gibt Gerechtigkeit in detebe. Es sind nur noch nicht alle Urteile gesprochen worden.
Dieter Brügmann, 10.04.00

Das Gericht akzeptiert keine Fristen, setzt aber bisweilen selbst welche.
Stefan Soher, 30.06.00

Es gibt keine Gerechtigkeit. Es gibt nur uns.
Stefan Soher, 03.07.00

In detebe kann alles, was Du nicht geschrieben hast, gegen Dich verwendet werden.
Raimund Hoevelmann, 07.07.00

Jeder detebe-Leser hat das Recht, vor seinem Bildschirm in den Tastertur zu weinen.
Henning Sponbiel, 17.07.00

Ein Urteil, wo nachher niemand etwas zu verbüßen hat, ist etwas ungewöhnlich.
Christian Pree, 20.07.00

Urteile sind in detebe auch schon vor Ihrer Fällung rechzkräftig und behalten ihre Gültigkeit, bis sie durch ein anderes Urteil abgelöst werden.
Ollie Bleckmann, 22.09.00

Willkommen in den Mühlen des detebe-Gerichts. Hier werden Sie zerrieben.
Stefan Soher, 09.11.00

Das einzige Gefühl, das vor Gericht zählt, ist der Schmerz.
Stefan Soher, 14.11.00
Obwohl bei genauerer Betrachtung auch Angst und ohnmächtige Wut zu berücksichtigen sind.
Ergänzung von Stefan Soher, 20.11.00

Böse Zungen behaupten, wenn der Richter Gelegenheit zur Verteidigung gibt, ist ihm noch kein passendes Urteil eingefallen.
Christian Pree, 20.07.00

Edle Motive[tm] wirken am detebe-Gericht strafverschärfend.
Christian Pree, 03.04.02

Man sollte den Richter nicht unnötig auf sich aufmerksam machen.
Gudrun Hermes, 17.09.02, <am856l.2ss.1@gudrun.brandbatscher.de>

Henning Sponbiel entwickelte die folgende Theorie, wie das Gericht gnädig gestimmt werden könnte:
- Jede Menge Lewonzen
- Gute Verteidigungsreden
- Jede Menge Lewonzen.
- Eventuell erwiesene Unschuld des Angeklagten.
- Jede Menge Lewonzen.
usw. usf.

06.12.00

"Strafmindernd" ist ein interessantes, aber auch sehr ungebräuchliches Konzept in detebe.
Christian Pree, 05.08.02 in <aik93k$14kmt0$28@ID-2339.news.dfncis.de>

Gute Führung ist, wenn man alles Menschenmögliche unternimmt, um dem Richter sein Amt zu erleichtern.
Gudrun Hermes, 31.08.02 in <akq7ab.1e4.1@gudrun.brandbatscher.de>

Das Leben ist hart, detebe ist härter, aber am härtesten ist die detebe-Gerichtsbarkeit.
Henning Sponbiel, 02.01.03 in <av2ack.3vu6fkv.4@henning.sponbiel.de>

Wer die detebe-Gerichtsbarkeit noch nicht genossen hat, hat detebe noch nicht richtig zu geniessen gewusst.
Henning Sponbiel, 16.01.03 in <b077hn.3vu4kqf.2@henning.sponbiel.de>

Niemand entkommt der detebe-Gerichtsbarkeit (außer durch dauerhafte Realitätsflucht).
Christian Pree, 19.01.03 in <b0cpgp$ngm6n$24@ID-2339.news.dfncis.de>

Ins Gerichtsgebäude zu schwanken ist generell keine gute Idee. - Im Zweifelsfall sollte man eine Schubkarre benutzen, die von einem (nüchternen!) Vertrauten geschoben wird.
Christian Pree - Henning Sponbiel, 24.01.03 in <b0rvia.3vu4blh.1@henning.sponbiel.de>

Vertrauen ist gut, Verurteilungen sind besser.
Henning Sponbiel, 27.02.03 in <b3l60t.3vu875j.2@henning.sponbiel.de>

Ein Vollbad der Gerechtigkeit[tm] widerfährt einem nur in dtb.
Katrin Arbeiter, 01.03.03 in <b3p4ln$1opee7$3@ID-176570.news.dfncis.de>

In Detebe und auf hoher See
liegt das Schicksal in den Händen vom Richter Pree.

Kai Pöhlmann, 04.03.03 in <b422dt$bk2$1@saluton.da.ru>

Milde der Richters ist es, die Angeklagten nicht unnötig lange auf ihr hartes aber gerechtes Urteil warten zu lassen.
Christian Peper, 01.09.03 in <15251930a2bed0df424b2a3208acb473@hitchhiker.hb.peper-home.net>

Das wäre ja noch schöner, wenn wir unsere Gesetze alle veröffentlichen würden! Dann könnten sich die Delinquenten ja darauf einstellen und sich durch einfache Gesetzesbruchverweigerung vor ihrem gerechten(!) Urteil drücken!
Stefan Soher, 04.07.04 in <40ulr1-003.ln1@soher.at>

Wer richterliche Danks in der Ausübung ihrer Funktion stört, sie beschädigt, verletzt, umbringt oder sonstwie belästigt, hat mit einem strengen Schnellverfahren am detebe-Gericht zu rechnen.
Christian Pree, 26.10.04 in <2u5iufF25ochaU10@uni-berlin.de>

Manchen verurteilt die detebe-Gerichtsbarkeit schneller als er gedacht hat und / oder es ihm lieb ist.
Henning Sponbiel, 22.11.05, <dlvtp5.148.3@henning.sponbiel.de>

Das Gericht ist kein Kartenspiel, und hat auch keinen Sinn für ein solches.
Stefan Soher, 28.11.05 in <gmvr53-1n8.ln1@soher.at>

Über den Staub im Gerichtssaal:
Unser in taghundertelanger hingebungsvoller Kleinarbeit gezüchteter Gerichtsbodenedelstaub ist eine Delikatesse erster Güte! Jawoll! Schließlich klebt der Schweiß und das Blut und gelegentlich andere Körperflüssigkeiten zahlloser Verurteilter daran. Dieser Staub lebt Geschichte, wie noch nie ein Staub Geschichte gelebt hat! Es ist eine Ehre, sich in ihm wälzen zu dürfen!
Stefan Soher, 28.12.01 in <se4p2u4bq3c5om41o9nipgrerpesatmoct@logos.at>

Dieter Brügmanns Thesen über die Folgen einer Anklage:
Jede Anklage in detebe

  • führt zu tiefster Verzweiflung und Verstörung,
  • beruht auf unglücklicher Verkettung bedauernswerter Zwischen-, Durch- und Überfälle,
  • ist der Auslöser für einen detebeokratischen Vorgang, dessen Ausmaße zu erfassen jedem wahrlich Mühe bereitet,
  • jeder Angeklagte sieht sich nichtsahnend und wie aus heiterem Himmel schwersten An-, Vor- und Auswürfen ausgesetzt, deren bloße Existenz er niemals für möglich gehalten hätte,
  • jedes Verfahren wird von höchster Stelle angestrengt,
  • jedes Verfahren des detebe-Gericht bedroht die Integrität und den Fortbestand des gesamten Da-Seins eines Angeklagten in dieser und jeder anderen Welt,
  • keinem jemals Angeklagten in Betracht dieser gar ungeheuren Last ist es noch länger möglich, sein kleines, normales und beschauliches Leben weiterzuführen wie bisher,
  • jeder Angeklagte ist beinahe gelähmt von der Furcht und nimmt die letzten verbliebenen Kräfte zusammen, um alle möglichen Instanzen um Hilfe anzuflehen.
10.05.01

Jürgen Kaphengst meinte auf die Frage, welche Auffassung im Zusammenhang mit Urteilen zähle:
Natürlich die des ehrenwerten, würdevollen, weisen, intelligenten, fleissigen, nimmermüden, charmanten, unbestechlichen, einig wahrhaftigen Euer Ehrens: Christian Pree!
08.01.01

Stefan Soher über Schuldigkeit:
Das Gericht stellt die Schuldigkeit des Angeklagten immer erst *nach* erfolgtem Verfahren fest. Das Verfahren besteht darin, daß der Richter tut, was er will, und ebenso die restlichen Beteiligten. Wenn der Richter wie im vorliegenden Fall vorab eine Frage stellt, ist diese daher integraler Bestandteil des Verfahrens - welches sohin übrigens nicht notwendigerweise erst mit seiner Eröffnung beginnt - und als solcher unabdingbare Vorleistung zur Feststellung der Schuldigkeit. (Nichtamtliches Gutachten in authentischer Interpretation der Verfassung des detebe-Gerichts)
26.04.07 in <tp35i3-kno.ln1@soher.at>

Stefan Soher über eine mögliche Verunglimpfung des Gerichts durch Urteile aufgrund von unbegründeten Anschuldigungen und unmöglichen Geständnissen:
Inwiefern wäre das eine Verunglimpfung? Die erste Aussage ist zwar logisch unmöglich, da die Anschuldigungen, aufgrund derer ein Urteil gegebenenfalls fallen mag - obwohl es lege artis et realitatis eigentlich aufgrund der Tatsache fällt, daß der Richter es ex officio fällt, womit sich eine weitere Begründung eo ipso erübrigt - spätestens dadurch, daß aufgrund ihrer ein Urteil gefallen ist, a posteriori begründet werden und somit - womit die reductio ad absurdum abgeschlossen wäre - per definitionem schon a priori niemals unbegründet sein können, wohingehen die abgelegten Geständnisse für den Laien im Vorfeld oft unmöglich wirken - eine leicht nachzusehende Wirkung zu geringer Vertrautheit mit dem gerichtlichen Betrieb.
26.04.07 in <nv55i3-sa2.ln1@soher.at>

 

Zur Länge von Gerichtsverfahren

Dazu schrieb Stefan Soher in Message-Id <on50gsotg6tpe404oso2ecgag6gu2tbe17@logos.at>:

Das ist so: Aus den vielen aus Papier bestehenden Akten bei Gericht sickert langsam, aber stetig eine an sich konstante Menge Geduld aus. Diese ursprünglich nicht zielgerichtete Geduld sucht sich zwangsläufig selbständig ein Objekt der Begierde und findet dieses in den zahlreichen hektischen Prozessen, die hervorragend als Staubecken für nicht verbrauchte Geduld geeignet sind. Gleichzeitig kumulieren natürlich die Akten, sodaß die Menge freiwerdender Geduld gleichmäßig steigt.

Am Ende der Zeiten wird das Gericht auf diese Weise eine effiziente Waffe gegen die punktuelle Hektik des GROSSEN BUMM[tm] zur Verfügung haben und überleben. Alle aufrechthen Wahrheizfinder[tm] werden sich rechtzeitig zum Ultimativen Prozeß[tm], der mit dem EWIGEN URTEIL[tm] endet, einfinden und so dem GROSSEN BUMM[tm] entgehen.

Eine ausreichende Verfahrensdauer ist also für das Überleben der Realität[tm] von entscheidender Bedeutung.

 

Wer darf Vorschläge zum Strafmaß machen?

Dazu schrieb Stefan Soher am 21.06.02 in Message-Id <iac6husrsduthd4t86tlmfkaicnv8b9ihc@logos.at>:
Es steht jedem frei, Vorschläge einzubringen. Nicht-Richter verstehen es jedoch nur extrem selten, dem Vorschlag den entsprechenden Nachdruck [42], etwa in Form eines Urteils, zu verleihen. Im Falle eines Mißverhältnisses läuft der Vorschlagende Gefahr, über seinen eigenen nichtnachdrücklichen Vorschlag zu stolpern. Das sehr glatte Parkett des Gerichtssaales, oft durch Rückstände vorangegangener Ver- bzw. Behandlungen noch zusätzlich feucht und glitschig, neigt dazu, dieses Risiko noch zu erhöhen.

[42] s. dazu das 3. newtonsche Axiom

 

Das Personal

Christian Pree Richter
Stefan Soher stv. Richter
Bernhard "Boernout" Schultz stv. Richter i.R.
Dieter Tikovsky stv. Richter i.R.
Udo Burghardt stv. Richter i.R.
Henning Sponbiel Staatsanwalt
Mickey Kottenhahn stv. Staatsanwalt i.R.
Michael Hermes stv. Staatsanwalt
Robert Fischer stv. stv. Staatsanwalt
Carsten Stiller Henker
Wilfried Klaebe stv. Henker
Dieter Bruegmann Gerichtsdiener i.R,

Ganz schöner Personalverschleiß bei Gericht ...

 

Übrigens: Es ist eine Unterstellung, daß es eine Schwarze Liste gäbe. Dass der Link nicht mehr funktioniert, ist der schlagende Beweis, dass es diese Liste nie gegeben haben kann.

Weiters gab es eine Bewerbung von Benjamin Marschall als Schöffe.
Message-ID: <86br1n3pqt.fsf_-_@hallo.gammelgul.de>, 18.10.05:


Hiermit bewerbe ich mich beim Hohen Gericht von detebe als
Schöffe. Ich habe große Erfahrung bei der Versorgung mit NeB und anderen
Getränken. Außerdem mache ich mir gerne die Hände mit Formularen
schmutzig.

Zusätzlich kann ich dem Richter helfen die Schuldigkeit jedes
angeklagten festzustellen und die Strafe festzulegen. 

Auch das Übernehmen der Schuld für eventuelle Fehler des Richters ist
kein Problem.

 

Der Gerichtssaal

Beschrieben am 13.09.98 in Message-ID <35fafb33.0@news.via.at>:

Grundriß des Verhandlungssaals:


 +------------------+---------------FFFFFF--------FFFFFF----+
 |                  +                                       |
 |    Asservaten-      /                                    F
 |      kammer        /              Richterzimmer          F
 |                   /   /                                  F
 +------------------+   /                                   F
 |        .         |  /                                    |
 |Schäm-  . Kasten  +-+     +-------------------------------+
 |Ecke    +.........+              +-NFS-+                  |
 |                                                          |
 F                                               +....+     F
 F   ___      __________                         .    .     F
 F      \___ /   +.................+             . S  .     F
 F      /   \    .  Richtertisch   .             . t b.     F
 F     | F B |   .   T <- Hammer   .             . r a.     F
 F      \___/    +.................+             . e n.     F
 F x            x                                . c k.     F
 F  x x x x x x                                  . k  .     F
 F                                               +....+     F
 |                                                          |
 |                                                          |
 |      +............+          +............+              |
 |      .Verteidigung.          .  Anklage   .              |
 |      +............+          +............+              |
 |                                                          |
 |                                                          |
 F                                                          F
 F                                                          F
 F                                                          F
 F                                                          F
 F                                                          F
 F                 Z u s c h a u e r                        F
 F                                                          F
 F                      /    \                              F
 |                     /      \                             |
 |                    /        \                            |
 +-------------------+          +---------------------------+
 |                                                          |
 |                                                          |
 F    Warte-                                Treppenhaus     F
 F    bereich          Vorraum                              F
 F                                                          F
 F                      /    \                              F
 |                     /      \                             |
 |                    /        \                            |
 +-------------------+          +---------------------------+

NFS... Notfallschrank mit Notfallmikrophon
F B... Faßbier mit 2 Standleitungen: 
       eine zum Richtertisch und eine freie Leitung

 

Zur Folterecke lieferte Wilfried Klaebe bereits am 18.08.98 in <35D942AA.6B9A4CA1@gmx.net> die folgende Beschreibung:

Streckbank (3 x 1 m) in die Mitte, rundrum überall 1m Platz.
Kohlenbecken (für heiße Zangen) und Lebertranvorratsgefäß (1 m^3)
passen in die beiden Ecken beim Kopfende. Unter die Streckbank kommen 
die Sauerstoff- und Wasserstoffbuddeln für den Schweißbrenner zum 
gaaanz laaangsaaam Haare, Zehen und Finger absengen. Das ganze muß 
vorher gekachelt werden, um die Reinigung zu vereinfachen. Oder sollte man 
die Folterung damit beginnen, die Überreste des letzten Gefolterten 
vom aktuellen Opfer beseitigen zu lassen? (Du hast den ausgerissenen
Fingernagel da drüben übersehen! *peitsch* Und den Daumen da auch!
*klack*)

 

Im Vorraum des Gerichts hängt seit 29.04.00 das folgende Bild, gemalt von Hendrik Mann, gepostet unter Message-Id <8ed0fk$f02$1@rzcomm2.rz.tu-bs.de>

                         OOOOOOO             \\   
     ______             OOO   OOO             \\
   ((__  __))    .     OO o ^ o OO   .     xxxxX@xxxxx
       ||              OO   |   OO        /\    X    /\    .
       ||             OO  /===\  OO      /  \   X   /  \
       ||      .      OO\_______/OO     /    \  X  /    \
    .  ||                 |   |         \____/  X  \____/
       ||                           .           X           .
       ||          .                          XXXXX

Der Künstler lieferte dazu die folgende Interpretation in Message-Id <8ed21c$f0p$1@rzcomm2.rz.tu-bs.de>:

Das Bild ist inzwischen gemalt, da die Entstehung allerdings eher
unspektakulär verlief gibt darüber kaum etwas zu berichten. Ich 
werde daher diese Gelegenheit nutzen, das Kunstwerk zu interpretieren, 
was mir angesichts der Tatsache, daß ich nicht der Graphiker bin, 
angebracht erscheint, um Mißverständnissen vorzubeugen.

Das Bild ist im Breitwandformat angelegt, um die Wand des Vorraums 
auch auszufüllen. In der Bildmitte ist, seiner zentralen Rolle 
angemessen, der detebe-Richter zu erkennen, wie er streng in den 
Gerichtssaal und auf den Delinquenten herabsieht. Der Würde des 
Gerichts entsprechend trägt er volles Ornat, von dem jedoch aufgrund 
des Formates nur die Perücke zu sehen ist.
Rechts von ihm liegt der Hammer des Gerichts in der praktischen
Langstielvariante, der es erlaubt, das gefürchtete BAMM auf dem Kopf 
des Schuldigen erklingen zu lassen. Diese Vorgehensweise hat mehrere
Vorteile, erstens schont es die Oberfläche des Richterpultes, 
die deshalb seltener erneuert werden muß. Zweitens kling das 
BAMM auf dem Holz, welches der Hohlkörper des Täters liefert,
aufgrund des größeren Resonanzkörpers sehr viel
eindrucksvoller. Und drittens dient das auf das BAMM folgende
Brummen im Hohlkörper als passende Einstimmung für die
folgende Strafe und trägt so wesentlich zur Bestraf^WResozialisierung
bei.
Links des Richters steht die Waage, die Justitia bei ihrem letzten
besuch in detebe vor schreck hat liegenlassen. Ähnlich wie vorher
dient sie auch jetzt dem Richter dazu, die Indizien, das Für und
Wider oder das Strafmaß abzuwiegen. Um den speziellen Anforderungen
der detebe-justiz jedoch gerecht werden zu können, wurde sie
links oben mit einem kleinen Hebel ausgestattet, der es dem Richter
ermöglicht das Ergebnis der Wägung den besonderen
Erfordernissen der detebeokratie anzupassen.

 

Die Verfahren

Teil 0001
Teil 0002
Teil 0003
Teil 0004
Teil 0005
Teil 0006
Teil 0007
Teil 0008
Teil 0009
Teil 0010
Teil 0011
Teil 0012
Teil 0013
Teil 0014

 

Gesetze in detebe

Gesetze ohne bekannten Paragraphen

Es steht jedem Studenten im Dienste eines eM(!)vertraglich zu, sich einmal im Monat zu erschießen. Eine Verweigerung dieses Rechtes wäre unmenschlich.
Stefan Soher, 23.02.00

Jeder hat in detebe das Recht auf eine angemessene Antwort.
Gerd Schmerse, 28.06.00

Ein Schild an der Eingangstür zu detebe:

       +-------------------------------------------------------+
       |+-----------------------------------------------------+|
       |||+-------------------------------------------------+|||
       |||||     Das Spielen von Kindern, musizieren,      |||||
       |||||      bellen, jodeln und andere bei der        |||||
       |||||    Wahrheitsfindung störende Tätigkeiten      |||||
       |||||            sind in detebe [tm]                |||||
       |||||                 _           _              _  |||||
       |||||                | |         | |            | | |||||
       ||||| __   _____ _ __| |__   ___ | |_ ___ _ __  | | |||||
       ||||| \ \ / / _ \ '__| '_ \ / _ \| __/ _ \ '_ \ | | |||||
       |||||  \ V /  __/ |  | |_) | (_) | ||  __/ | | ||_| |||||
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Dieter Brügmann, 03.03.00

Getränkegesetz

GG Art. 3. [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Getränke sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Alkoholische und Nichtalkoholische Getränke sind gleichberechtigt.
(3) Kein Getränk darf wegen seines Alkoholgehaltes, seines Geschmackes, seines Herstellungsverfahrens, seiner Bezeichnung, seiner Heimat und Herkunft, seiner Färbung, seiner erfrischenden oder berauschenden Wirkung benachteiligt oder bevorzugt werden.
(3.1) Ausgenommen hiervon sind jene Getränke, die dem Entscheider im besonderen bei der Urteilsfindung helfen.
(4) Ein Alkoholgehalt von 0.00 ist hierbei grundsätzlich nur als Getränk einzustufen, wenn es eine Daseinsberechtigung als Auffrischer für alkoholhaltige Getränke nachweisen kann.
Karl Valentin und Mickey Kottenhahn, 01./02.10.99

Paragraph 42

§42
(1) Sieht die Staatsanwalt Anlaß zur Klage, ist diese Klage unverzüglich zu erheben.
(2) Kann die Klage nicht unverzüglich erhoben werden, kann sie auch später erfolgen.
(3) [Ultra-Geheim - nur ausnahmsweise der Öffentlichkeit zugänglich machen!] Wer wissentlich oder unwissentlich detebe verunglimpft, wird mit einem gerechten Urteil der detebe-Justiz bestraft.
Henning Sponbiel, 07.10.99

(4) Jegliche Äußerung in der VAW über die Realität [tm] hat nach den Sprachregeln der VAW stattzufinden, um die VAW-Bevölkerung nicht zu überfordern.
Dieter Brügmann, 16.10.99

Rechtsauskunftsgesetz

§17
(42) Ein allgemeiner Hinweis, der den Ermessensspielraum des Gerichts einschränkt, kann sich nur auf entsprechende Gesetze als Basis beziehen und ist damit eine Rechtsauskunft.
Christian Pree, 08.09.2000

Dtb-StGB

§34 Namensverunglimpfungen
1. Wer Schreiber in dieser Gruppe hinsichtlich ihres Namens verächtlich macht oder deren Namen verunglimpft, wird mit Gefängnis nicht unter 42 (21) Tagen, mindestens jedoch mit einer Geldbuße bestraft.
2. Namensverunglimpfungsgeldbußen sind unmittelbar in die Kaffeekasse zu zahlen. Eine Berufung hat keine aufschiebende Wirkung (da sie eh sinnlos ist).
Henning Sponbiel, 30.11.98

§4242 Unterlassen von Anklagen
(1) Vereitelt ein Staatsanwalt in Ausübung seines Amtes eine Gelegenheit, die zu einer prächtigen Anklage und damit auch zu einem harten Urteil führen kann, so macht er sich der Strafvereitelung im Amt schuldig.
(2) Bemerkt dies ein anderer Angehöriger der Staatsanwaltschaft, dann darf er den strafvereitelnden Staatsanwalt der Strafvereitelung im Amt anklagen.
(3) Diese Anklage darf nur erfolgen, wenn der anklagende Staatsanwalt Lust und Laune dazu hat.
Henning Sponbiel, 01.07.01

Gesetz zur Kooperation zwischen Kranken- und Rentenkassen zwecks Abbau von unnötigen Ausgaben ("Kurz und schmerzhaft" oder "Ende mit Schrecken")

Sinn des Gesetzes:

Förderung von ärztlichen und sonstigen Behandlungen, die dazu führen, daß die Zahl von langfristigen Behandlungsfällen und Rentenanspruchsnehmern deutlich verringert wird. Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung von Solidargemeinschaften durch Reduzierung der Anzahl von Finanzsenken.

§ 42b: Erweiterte Schweigepflicht
Ein Arzt, dessen aktive oder passive Behandlung zu einer Ersparnis im Sinne dieses Gesetzes führt, ist von jeder Auskunftspflicht gegenüber staatlichen Organen entbunden, auch wenn dieser Erfolg auf einem eindeutig nachweisbaren Kunstfelhre beruht. Merke: Ein Kunstflehre ist kein Kunstfhrele im Sinne dieses Gesetzes, wenn das Ziel dieses Gesetzes damit erreicht wird.

§ 42c: Auskunftspflicht
Jeder Arzt ist verpflichtet, die Erfolge seiner Behandlungen im Sinne dieses Gesetzes ohne Nennung der Identität der Behandelten an die staatlichen Erfassungsorgane zu melden, damit der Erfolg dieser Gesetzesmaßnahme kontrolliert und publiziert werden kann.

Dieter Brügmann, 24.10.2000

Temperaturbestimmungen für Sossesaucen in Kinderhand

Im Rahmen der allgemeinen Temperaturregelungsnovelle für öffentlich zugängliche Speisen und Speisen-, sowie Nahrungsmittelbegleit- und Zusatzstoffe in Groß-, Klein-, Gar-, sowie Einbauküchen ergeht mit sofortiger Wirkung folgender Ergänzungs- und Zusatzparagraph zur allgemein verbindlichen Temperaturüberwachungskontrolle von Sossesaucen:

Der oder die Sossesaucenherstellende hat bei Herstellung, Zubereitung, Verkauf und Lagerung der Sossesauce strengstens darauf zu achten, daß die jeweils höchstzulässige Sossesaucentemperatur nicht um mehr als maximal 4,2% überschritten wird, sobald sich Kinder in der Nähe des sossesaucebeinhaltenden Gefäßes befinden, in Gefahr laufen, in die Nähe des sossesaucebeinhaltenden Gefäßes zu geraten oder der Verdacht besteht, daß sie Gefahr laufen könnten in den Verdacht zu geraten, in die Nähe eines sossesaucebeinhaltenden Gefäßen geraten zu können.

Im Folgenden werden nun die jeweils höchstzulässigen Höchsttemperaturwerte für Sossesaucezubereitungen nach Altersgruppen geordnet aufgelistet:

Alter Geschlecht Höchsttemperatur Max.Höchsttemperatur
0 - 42 Tage m 42° 42°
0 - 42 Tage w 42° 42°
42T - 42 Mon. m 42° 42°
42T - 42 Mon. w 42° 42°
42M - 4,2Jah. m 42° 42°
42M - 4,2Jah. w 42° 42°
sämtliche andere Gruppen m/w 42° 42°

Diese Werte sind nicht etwa beliebig oder willkürlich aus der Luft gegriffen, sondern wurden in langjährigen Testversuchen statistisch und protokollarisch einwandfrei und abgesichert ermittelt. Errechnete Messtoleranz +/-Null.

Ein eindeutig ermitteltes Abweichen von den obigen offiziellen Temperaturregelungskontrollüberwachungstabellenwerten wird mit einer Geldbuße nicht unter 42000 Lewonzen und einem auf 42 Monate limitierten, absoluten Herstellungs-, Verkaufs- und Lagerungsverbot für Sossesaucen aller Art geahndet, im Wiederholungsfalle sogar mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter 42 Jahren sowie einem lebenslangen absoluten Herstellungs-, Verkaufs- und Lagerungsverbot für Sossesaucen aller Art.

Dienststempel der offiziellen Sossesaucentemperaturregelungsüberwachungskommission:

          Unleserlich

Kurt Fischer, 11.12.2000

Grundrecht auf Selbst-Namensverhunzung für Udos

§ 1: Alle in detebe anwesenden Udos erhalten unbegrenzt, unbefristet und mit sofortiger Rückwirkung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag das Sonderrecht der Selbst-Namensverhunzung. Dieses Recht besteht sowohl allgemein und speziell, als auch als Grund- und Sonderrecht. Und außerdem natürlich auch Donnerstags - mit oder ohne Sonnenschein.

Udo Burghardt, 07.07.2001

Verordnungsgesetz

_____Bekanntgabe_____


_Erweiterndes_und_abschließendes_Gesetz_zur_Einführung_und_Verkündung_
_von_Verordnungen_in_der_Realität(tm)_ (Verordnungsgesetz - VerGes)


§ 1: I. Verordungen sind in der Realität(tm) Ausdruck bizarrer 
        Lebensfreude sowie grundlosen und willkürlichen        
        Bürokrati^wDetebeokratismus.
    II. Verordnungen sind kraft ihrer natürlichen Willkür(tm) hellgrün
        mit einem Stich lila.

§ 2: I. Verordnungen bereichern das Leben und Sterben in der  
        Realität(tm) durch die durch sie auferlegten Hindernisse.
    II. Durch die von Verordnungen auferlegten Hindernissen soll die 
        Realität(tm) gezwungen werden, diese zu umgehen, um durch ihre
        Kreativität neue Wege^wteilwahrheiten, Erkenntnisse und 
        Hochlichter zu entdecken.

_Allgemeine_Bestimmungen_

§ 3: I  Verordnung im Sinne dieses Gesetzes ist diejenige Regelung von
        Lebens- und Ablebensvorgängen (Verordnungsgegenstand) in der 
        Realität(tm), die allgemeine Gültigkeit beansprucht und an 
        alle Bewohner der Realität(!) gerichtet ist.
    II. Bewohner der Realität(!) sind alle erlauchten Mitarbeiter(!), 
        Mitarbeiter(!), Neubies und QNH.
   III. Bewohner im Sinne dieses Gesetzes sind auch Bewohnerinnen.

§ 4: I. Der Verordnungsgegenstand muß sich auf einen mit der 
        Realität(tm) in Verbidung stehenden Lebens- und 
        Ablebensvorgang beziehen.
    II. Lebens- bzw. Ablebensvorgängen sind diejenigen 
        immer wiederkehrenden Bese^wWesensinhalte der Realität(tm), 
        welche die Realität(tm) ob ihrer Bizarrheit kennzeichnen und 
        von verrückten Rüsseltieren abgrenzen.

§ 5:    Eine Regelung verrückter Rüsseltiere ist nicht zulässig. Eine 
        solche Verordnung ist selbst als verrücktes Rüsseltier 
        anzusehen und dem entsprechenden Archiv zuzuführen.

§ 6: I. Ferner sind als Verordnungsgegenstände diejenigen Vorgänge der
        Realität unzulässig, auf deren Ablauf die Bewohner aufgrund 
        der Beschaffenheit der Vorgänge keinen Einfluß nehmen können.
    II. Insbesondere sind als Verordnungsgegenstände unzulässig:
        1. Regelungen über die "Produktion" von Teilwahrheiten, 
           Erkenntnissen und Hochlichtern.
        2. Regelungen über den Traum des Hundes.
        3. Regelungen den Großen BUMM(tm) betreffend.
        4. Regelungen, die den Regelungen und dem Geist der Heiligen 
           FAQ(tm) widersprechen.

§ 7: I. Verordnungen, die sich auf einen unzulässigen 
        Verordnungsgegenstand beziehen, sind für nichtig zu erklären.
    II. Verordnungen, die offensichtlich nichtig sind, entfalten keine
        Wirkungen. Alle anderen nichtigen Verordnungen falten 
        Papierservietten. (Kuschelverordnungsklausel)

_Das_Verfahren_

§ 8: I. Die Bekanntgabe zu erlassender Verordnungen hat 
        realitätsöffentlich zu erfolgen.
    II. Die Bekanntgabe ist durch einen entsprechenden Subject-Wechsel
        deutlich zu machen.
   III. Im neu zu wählenden Subject soll der Verordnungsgegenstand 
        mitgenannt werden.

§ 9:    Verordnungen können von allen Mitarbeitern(!) und erlauchten 
        Mitarbeitern(!) bekanntgegeben werden.

§10: I. Der Verordnungsgegenstand ist im Namen der Verordnung zu 
        bezeichnen.
    II. Der Anlaß zum Erlaß einer Verordnung ist mitanzugeben. Im 
        Falle eines dazugehörigen Kontextes ist dieser durch die MID 
        des betreffenden Ardiggels deutlich zu machen.

§11: I. Verordnungen, gegen die der Oberste Anarch im Rahmen seines 
        Amtes offiziell Einspruch einlegt, gelten als nichtig.
    II. Der Oberste Anarch hat seinen Einspruch innerhalb eine 
        angemessenen Frist kundzutun. Der Einspruch hat 
        realitätsöffentlich zu erfolgen.
   III. Ein Einspruch kann auch ohne Begründung erfolgen; ewentülle 
        Gründe des Obersten Anarchen müssen schließlich bei 
        Beschreiten des Rechtswegs offengelegt werden.

_Rechtsmittel_

§12: I. Gegen Einsprüche des Obersten Anarchen ist der Rechtsweg vor 
        dem ordentlichen detebe-Gericht gewährleistet.
    II. Das detebe-Gericht entscheidet letztgültig über die 
        Nichtigkeit der Verordnung aufgrund der Vorträge der Parteien.
   III. Während des Verfahrens hat das Gericht die Stellungnahme des 
        Obersten Anarchen als einer Prozeßpartei einzuholen.

§13: I. Gegen zu erlassende und nach diesem Gesetz erlassene 
        Verordnungen kann jeder Bewohner der Realität(tm) Klage vor 
        dem detebe-Gericht erheben.
    II. Die Klage ist innerhalb einer Frist von 42 Zipunden nach 
        Inkrafttreten der Verordnung zu erheben.
   III. Begründet die erlassene Verordnung eine Beschwer für den 
        Bewohner, so kann er unverzüglich nach Bekanntwerden der 
        Beschwer Klage erheben.
    IV. Wird eine Klage verspätet eingereicht, so kann das Gericht mit
        Zustimmung des Obersten Anarchen trotz der Fristverletzung 
        entscheiden.

§14: I. Wird von einem Bewohner Klage erhoben, so entscheidet das 
        Gericht nach Anhörung von Verordnungsschreiber und Kläger; das
        Gericht sollte die Stellungnahme des Obersten Anarchen 
        einholen.
    II. Sollte das Einholen der Stellungnahme des Obersten Anarchen 
        nach Absatz I dem Gericht aus Gründen der Bequemlichkeit nicht
        möglich sein, so kann das Gericht die Olliezei zur Festnahme 
        und Vorführung der Stellungnahme veranlassen.

§15: I. Im Falle einer Beschwer durch eine erlassene Verordnung ist 
        das Gericht befugt, diese auf Antrag per einstweiliger 
        Verfügung bis zur letztgültigen Entscheidung außer Kraft zu 
        setzen, wenn durch ein Inkraftbleiben unmittelbare Härten 
        nicht zu umgehen sind und die Klage dem Gericht als 
        aussichtsreich erscheint.
    II. Gegen die Anordnung einer einstweiligen Verfügung ist kein 
        Rechtsmittel zulässig.

§16: I. Mängel in der nach diesem Gesetz beschriebenen Form sind bis 
        zur letztgültigen Entscheidung des detebe-Gerichts heilbar.
    II. Für die Heilung von Formmängeln ist der Netzarzt zuständig.
   III. Sollte die Heilung durch den Netzarzt unerwarteterweise nicht 
        glücken, so gilt der Formmangel als geheilt.

_Anwendungsbereich_des_Gesetzes_

§17: I. Im Rahmen dieses Gesetzes erlassene Verordnungen gelten 
        unmittelbar gegen sämtliche Bewohner der Realität(tm).
    II. Sind in einer nach diesem Gesetz erlassenen Verordnung 
        Ausnahmen für die Geltung benannt, so gilt Absatz 1 nicht für 
        diese Ausnahmen.

§18: I. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für alle in der 
        Vorschrift erlassenen und noch zu erlassenden Vorschriften.
    II. Die Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses 
        Gesetzes bereits erlassener Verordnungen bleibt hiervon 
        unberührt.
   III. Rechtsmittel nach diesem Gesetze stehen bezüglich auch bereits
        erlassener Gesetze zu, soweit diese ine Beschwer begründen. 

_Inkrafttreten_dieses_Gesetzes_

§19:    Dieses Gesetz tritt zum Zeitpunkt der zu erteilenden 
        notariellen Bestätigung in Kraft.


_____Ende der Bekanntgabe_____

Malte Dembek, 05.05.01

 

detebe-EStG

§42: Einnahmen, die ausserhalb der Realität durch unübliche Geschäfte erzielt werden, sind öffentlich bekanntzumachen und detebe-gemäss zu versteuern.
Henning Sponbiel, 03.07.04 in <cc6aga.1i0.1@henning.sponbiel.de>

Wäre nur noch darzulegen, wie die ordnungsgemäße Ausübung eines Amtes ein "unuebliches Geschaeft" sein kann, und welcherart die dergestalt erzielten Einnahmen gewesen sein mögen. Die detebe-gemäße Versteuerung ergibt sich dann fast von selbst.
Stefan Soher, 04.07.04 in <ntblr1-172.ln1@soher.at>

 

Die 42 Gebote der detebeokratisch, legitimierten, reinen Willkür in der Realität[tm]

Im Gegensatz zu den anderen Gesetzen und Vorschriften ist bei den folgenden Geboten die Gültigkeit ungeklärt.

  1. Posten, posten, posten und immer an die Wahrheit[tm] denken!
  2. Die eM(!)haben immer recht. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, lies das 2. Gebot!
  3. Die Realität[tm] ist hellgrün mit einem Stich lila!
  4. Es ist verboten den schlafenden Hund zu wecken!
  5. Das Spielen von Kindern, Musizieren, Bellen, Jodeln und andere bei der Wahrheitsfindung stoerende Taetigkeiten sind in detebe [tm] verboten!
  6. In detebe ist das erlaubt, was der Wahrheitsfindung dient. Einzelinteressen muessen zwangslaeufig zurueckgestellt werden!
  7. Das Wundern ist in detebe[tm] verboten. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn es sich um frisch erworbene Wunder von OBI handelt!
  8. Alle in detebe verpflichten sich, ständig bereit zu sein, TWen zu entdecken und nennen!
  9. Detebe sei Arbeit, Blut, Schweiß, Tränen und Hualp!
  10. Unser oberstes Ziel sei stets der Große BUMMM[TM]!
  11. Wer die Realität[tm] vor dem Großen BUMMM[TM] verlässt, hat detebe nicht verdient!
  12. Lachen und Feuchtigkeitsanzeiger sind verboten. Sie werden immer mit einem *patsch* geahndet!
  13. Ein Neubie darf niemals patschen. Dafür sind die erfahreneren Mitarbeiter und Regulars zuständig!
  14. Immer und überall ist die FAQ zu beachten!
  15. Für die WF soll dir kein Weg zu mühevoll sein!
  16. Ächte Wahrheizfinder verlieren nie den Mut!
  17. Jede(r) verdränge beim Aufenthalt in der Realität sein VAW-Ich!
  18. Wir sind nicht zum Vergnügen hier!
  19. Du musst einstecken und austeilen können!
  20. Ist detebe zu stark, bist du zu schwach!
  21. Jeder TF ist konsequent zu Ende zu führen!
  22. Die Konditionierung muss in jeder Lebenslage gewährleistet sein!
  23. Wer in detebe nicht gemein sein will oder kann, hat keine Aufenthaltsberechtigung!
  24. In detebe muss jede(r) für sich selbst denken und entscheiden!
  25. Niemand stehe über dem Gesetz von detebe!
  26. Traue keinem, nicht mal dir selbst!
  27. Jede(r) sei stets bereit das Niwo nachhaltig zu senken!
  28. Jede(r) hat das Recht, unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse, Herkunft und sexueller Orientierung, blöd angemacht zu werden!
  29. Es gibt keine Alternative zu detebe!
  30. Die Realität[tm] ist unbesiegbar!
  31. Wahrheizfindung soll kein Zuckerschlecken sein!
  32. Geheult werden darf nur in der Küche!
  33. Die Zeit, die man (frau) für die WF benötigt, darf ihnen nie zu viel werden!
  34. Neubies haben immer dafür zu sorgen, dass alle in detebe mit ausreichend Alkoholika bedacht werden!
  35. QNHs und DAUs müssen sich auf den direkten Weg zum Grill begeben!
  36. Für Bäder und ...bäder sind immer ausreichend Wannen bereit zu halten!
  37. Benötigst du irgendetwas, denke daran, dass du alles bei OBI findest!
  38. In detebe ist nichts normal, außer Didi!
  39. Alle haben sich ohne Murren der Detebe-Gerichtsbarkeit zu fügen!
  40. Herrscher oder Herrscherinnen haben in der Realität[tm] ausgedient!
  41. Jede(r) Teilnehmer(in) an der Realität[tm] verpflichtet sich, für regelmäßige ARTs zu sorgen und daran teilzunehmen!
  42. Wie man nach Detebe hineinruft, schallt es zurück!

Gudrun Hermes, 30.10.2000

 


http://www.chpr.at/detebe/urteile.html
Created: 26.12.1998
Updated: 10.02.2016
© Christian Pree <chpr@gmx.net>